AGB – Pferdepension Diessenhofen (Relaxdogs GmbH)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Pensionsbetrieb und dem Pferdehalter (Einsteller).
Mit dem Einstellen eines Pferdes erkennt der Einsteller diese AGB und die Stallordnung als verbindlich an.
2. Vertragsgegenstand
Der Pensionsbetrieb übernimmt die Unterbringung, Fütterung und Betreuung des Pferdes gemäss vereinbarter Pensionsform.
Der genaue Leistungsumfang (z.B. Box, Offenstall, Weidegang, Fütterung) wird im individuellen Pensionsvertrag geregelt.
3. Pensionspreis und Zahlungsbedingungen
Der Pensionspreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder der vertraglichen Vereinbarung.
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.
4. Gesundheit und Impfungen
Es dürfen nur gesunde Pferde eingestellt werden.
Pflicht:
- gültige Influenza-Impfung
- regelmässige Entwurmung
- keine ansteckenden Krankheiten
Der Pensionsbetrieb kann bei Krankheitsverdacht Schutzmassnahmen treffen.
5. Tierarzt und Hufschmied
Der Einsteller ist grundsätzlich für Tierarzt- und Hufschmiedtermine verantwortlich.
Im Notfall ist der Pensionsbetrieb berechtigt, einen Tierarzt zu verständigen.
Alle Kosten trägt der Einsteller.
6. Haftung
Die Pferdehaltung erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Einstellers.
Der Pensionsbetrieb haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Verletzungen durch andere Pferde, Unfälle auf der Weide oder Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
7. Versicherung
Der Einsteller verpflichtet sich, für sein Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Weitere Versicherungen (z.B. Operationsversicherung) werden empfohlen.
8. Nutzung der Anlage
Der Reitplatz darf nur entsprechend ihrer Bestimmung genutzt werden.
Alle Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln.
Schäden müssen umgehend gemeldet werden.
9. Reitplatz- und Hallenregeln
Es gelten die üblichen Bahnregeln.
Longieren, Freilaufenlassen oder Unterricht kann zeitlich eingeschränkt sein.
Hindernisse sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
10. Weide und Gruppenhaltung
Der Weidegang erfolgt wenn möglich in Gruppen.
Der Einsteller akzeptiert das Risiko von Verletzungen durch andere Pferde.
11. Besucher und Reitbeteiligungen
Der Einsteller ist verantwortlich für Personen, die sein Pferd reiten oder betreuen.
Alle Besucher müssen die Stallordnung einhalten.
12. Sicherheit
Beim Reiten auf dem Reitplatz ist das Tragen eines Reithelms Pflicht.
Beim Reiten im Gelände wird ein Reithelm dringend empfohlen.
Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht auf der Anlage aufhalten.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Der Pensionsbetrieb darf Fotos oder Videos der Anlage und der Pferde für Website oder Social Media verwenden, sofern der Einsteller nicht ausdrücklich widerspricht.
14. Kündigung
Der Pensionsvertrag kann mit einer Frist von 1 Monat auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Betriebszeiten
Der Pensionsbetrieb ist von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
16. Retentionsrecht
Der Pensionsbetrieb behält sich ein Retentionsrecht gemäss schweizerischem Recht vor, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
17. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Pensionsbetriebs.